Deutsch das Wort "erläutern" von Daniel Bode: Textfeld

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Der Bundestag wird mit einer Kombination aus zwei Wahlrechten gewählt, dem Mehrheitswahlrecht und dem Verhältniswahltrecht

Mehrheitswahlrecht:
Hierbei gewinnt derjenige, der die meisten Stimmen erhält (Erststimme).


Verhältniswahlrecht:
Die Sitze im Parlament werden auf die Gesamtzahl der Zweitstimmen der Parteien verteilt. Also entscheidet hauptsächlich die Zweitstimme über die Stärke einer Partei im Bundestag. Die Mandate gehen dann an die Abgeordneten abgegeben und nur Rest geht an die Listenkandidaten.